| Mitgliedern bietet eine Verbandsmitgliedschaft neben ihrem
eigentlichen ideellen Zweck auch zahlreiche Vergünstigungen durch branchenspezifische Rahmenvereinbarungen über
Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und einiges Andere mehr z.
Bsp.: E-Plus, Telekom, EUROMASTER-Reifen (vormals VIBORG,
Gummi-Mayer, Stinnes), Rheingas (Flaschenpropangas),
Fettabscheider.
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Die
Rahmenvereinbarung mit der GEMA bietet bietet einen Nachlass von 20 %
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Rabatte in Höhe von
15 % bis 25 % erhalten Mitglieder
beim Kauf eines Neuwagens bei verschiedenen Herstellern.
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| Sowohl als Mitglied des Bundes der Steuerzahler als auch durch
eigene Interventionen unterstützen wir den Kampf gegen
überhöhte und ungerechtfertigte Abgaben.
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| Über über unseren Dachverband kooperieren wir eng mit dem BLL Bund für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. und sind in den erforderlichen Normenausschüssen (DIN, CEN, AK Fliegende
Bauten usw.) vertreten.
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| Als zusätzlichen Service leisten wir (ausschließlich!) unseren Mitgliedern
kostenlose Rechtsberatung in Berufstandsfragen und fungieren mit
diplomatischem Geschick und Sachverstand in Streitfällen als
objektiver Vermittler und Schlichtungsstelle.
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| Über die Industrie- und Handelskammern nehmen wir innerhalb
des Anhörungsverfahrens Einfluss auf beabsichtigte
rechtswidrige Marktfestsetzungen und sonstige Verstöße wie
beispielsweise die unzulässige Ausgrenzung unserer Mitglieder
bei der Zulassung insbesondere zu regionalen Veranstaltungen.
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| Wir unterstützen Musterprozesse, deren Ausgang für unseren
Berufsstand von grundsätzlicher Bedeutung ist.
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| Über die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
und mittels Abmahnungen wehren wir uns gegen unzulässige Verzerrungen im Wettbewerb.
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| Als zertifizierter Multiplikator schulen wir unsere Mitglieder
gemäß dem Branchenmodell bzw. Unternehmermodell der jeweils zuständigen
Berufsgenossenschaften.
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| Beschäftigungsmöglichkeit von ausländischen
Schaustellergehilfen bzw. Saisonarbeitnehmern bis zu neun Monaten mit
Wiederkehrrecht
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| Erfolgreiche Gerichtsverfahren wegen überzogener Strom- und
Anschlusskosten, was durch eine damit einhergehende
Signalwirkung auf breiter Ebene zu einer wirksamen Eindämmung
des teilweise unkontrollierten Preisanstiegs in
diesem Bereich geführt hat.
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| Erhalt der Abschreibungsmöglichkeiten von Wohnwagen und
Wohnmobilen.
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| Kfz-Steuerbefreiung von Schausteller-Zugmaschinen und
Anhängern.
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| Kfz-Steuerbefreiung selbstfahrender Wohnwagen von
Schaustellern.
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| Ausschank von selbsterzeugten alkoholischen Winzerprodukten
auf Wochenmärkten.
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| Wegfall der Gestattungspflicht (nach GastG) auf nicht
festgesetzten Märkten bei Zubereitung und Verabreichung von
Speisen sowie Ausschank von alkoholfreien Getränken.
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| Allgemeine Pflicht zum Einbau von Luftschleieranlagen bei
Wochenmarktverkaufsfahrzeugen mit leicht verderblichen Waren
abgewendet
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| Befreiung von der Autobahnbenutzungsgebühr (Maut) für
schwere Schaustellerfahrzeuge sowie für bestimmte LKW das
Markthandels.
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| Finanzierung einer aussagekräftigen Studie zum zukünftigen
Wochenmarktbedarf.
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| Durch Förderung und Ausnutzung des Wettbewerbs unter den
zugelassenen Prüfstellen die Möglichkeit finanziell tragbarer
Sonderprüfungs-Gutachten für ältere Schaustellergeschäfte
geschaffen.
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| Beteiligung an der Ausarbeitung der maßgeblichen Arbeitsblätter
zur Trinkwasser-VO W549 und W550 (Schläuche und Armaturen).
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| Schaffung und Erhalt eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
für weite Teile unseres Berufsstandes.
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| Ständige Mitgliedschaft im Bundesvorstand und im Rechts-,
Gewerbe- und Europaausschuss des BSM.
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| Wirksame Mitarbeit im deutschen Arbeitskreis "Fliegende
Bauten" der Fachkommission Bauaufsicht sowie im Arbeitskreis
"Volksfestlärm".
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| Mitwirkung bei der Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts (EU-Führerscheine).
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| Kampf gegen die zunehmende Privatisierung und Verteuerung von
Veranstaltungen durch Einrichtung einer verbandsinternen
Veranstaltungsorganisation bereits im Jahr 1996
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| Übernahme und Durchführung mehrerer Wochen- und Krammärkte
in Hessen mit entsprechenden Referenzen.
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| Schutz der Mitglieder vor dreisten Schmiergeldforderungen bei
einzelnen Märkten durch konsequente (Straf-)Anzeige seitens des
Verbandes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. Polizei
oder Staatsanwaltschaft.
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| Schutz der Volksfeste durch Eindämmung überteuerter
Standgelder und unzulässiger Gebühren.
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| Einschreiten bei verbotswidriger Eintrittsgelderhebung
auf festgesetzten Veranstaltungen.
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| Bekämpfung von in erheblichem Umfang betriebener
Schwarzgastronomie, nötigenfalls durch Anzeige bei der
Steuerfahndung.
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| Eindämmung von überhandnehmender Vereinsgastronomie, sofern
diese unter Missbrauch von Steuer- und sonstigen
Vergünstigungen in den allgemeinen Wettbewerb eingreift,
nötigenfalls durch Einschaltung der Finanzbehörde.
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| Durchführung der Hessischen Markt- und
Volksfestreferententagung.
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| Unterstützung von Mitgliedern bei der Zurückstellung oder
Befreiung vom Wehrdienst
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| Festplatz- und veranstaltungsbezogene Dauererlaubnis nach
Gaststättengesetz
Inzwischen: Personenbezogene Dauererlaubnis bei Reisegastronomen
über die Reisegewerbekarte
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| Eröffnung der Möglichkeit zum Ausschank und Verkauf selbsterzeugter
alkoholischer Getränke auf Wochenmärkten durch Integration
einer dementsprechenden Formulierung in die Gewerbeordnung.
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| Wegfall der Pflicht zur Angabe der Beschickeranschrift auf dem
Firmenschild.
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| Ausnahmeregelung vom Ozonfahrverbot in Hessen.
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| Nachrüstmöglichkeiten von Dieselpartikelfiltern zur
Emissionsverringerung bei älteren LKW mit Dieselmotor im Gesetz
vorsehen lassen.
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| Verlängerung der Zwischenuntersuchungsfristen für schwere
Schausteller-Fahrzeuge.
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| Befreiung von der Kontrollgerätepflicht (Fahrtschreiber) für
Schaustellerfahrzeuge.
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| Befreiung von der Kontrollgerätepflicht für
bestimmte Marktfahrzeuge.
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| Befreiung des Schaustellergewerbes und des Markthandels von
der Arbeitsstättenverordnung.
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| Erstellung einer Mustermarktsatzung für Marktbehörden.
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| Kampf gegen unberechtigte Anwendung von Vorschriften wie z.
Bsp. der Verpackungssteuer, dem Verbot von Einweggeschirr oder
der Gestattungspflicht gem. Gaststättengesetz.
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| Ausführliches Merkblatt mit Checkliste bezüglich der
Lebensmittelkennzeichnungspflichten entwickelt.
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| Amtlich zertifizierten Hygiene-Leitfaden (ASI) erstellt.
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| Eröffnung der Möglichkeit zur Teilnahme an internationalen
Märkten.
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| Erhalt der Ausnahmeregelung von Zugmaschinen und
Sattelzugmaschinen vom Sonntagsfahrverbot sowie von der
Ferienreiseverordnung.
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| In Hessen dem Markthandel die Grundlage für saison- und
länderübergreifende Ausnahmegenehmigungen vom
Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung ermöglicht.
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| Beseitigung der Zwangsmitgliedschaft von (selbstständigen) Schaustellern und
deren Ehegatten in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gaststätten seit 2008.
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| Befreiung von Sozialvorschriften mit Einbau eines digitalen
Tachographen in der 100 km-Nahbereichszone.
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| Vollständige Befreiung von Sozialvorschriften im
Straßenverkehr (Fahrpersonal-Verordnung) bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
des Markthandels von 2,8
bis 3,5 t.
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| Umweltzonen: Ausnahmemöglichkeiten für Schausteller- und spezielle Marktverkaufsfahrzeuge
von der Plaketten-Verordnung geschaffen.
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| Abschaffung der Gestattungs- und Erlaubnispflicht für
ambulante Imbiss- und Ausschankbetriebe in Hessen. |
Unterstützen und Mitglied werden
Organisation
In unserem Verband sind die wichtigsten Berufsgruppen des Markt-
und Reisegewerbes organisiert. Dazu zählen wir neben Wochen- und
Krammarkthändlern, die Schausteller, die Direktvermarkter, die Selbsterzeuger
und auch die sog. Propagandisten. Um eine bestmögliche Betreuung zu
gewährleisten, ist der Verbandsvorstand intern in Arbeits- und
Zuständigkeitsbereiche untergliedert, welche wiederum durch jeweils
einen Vertreter im Beirat des Präsidiums repräsentiert sind. Außerdem
steht den Mitgliedern neben den Außenstellen eine fortschrittlich
ausgestattete und gut erreichbare Landesgeschäftsstelle zur Seite.
In Verbindung mit hauptamtlichen Funktionen und Honorarkräften
steigern wir entscheidend die Effizienz unserer im Übrigen
ehrenamtlichen Arbeit.
Wir vertreten zunächst einmal alle grundsätzlichen Belange der
Branche bis hin zur Landesregierung. Die Interessen auf Bundesebene
werden für die Mitglieder von unserem Dachverband BSM in Berlin und
Bonn
wahrgenommen, welcher durch die Vorsitzenden der einzelnen
Landesverbände einerseits und dessen eigenes Präsidium
andererseits gebildet wird.
Die eingangs auf dieser Seite abgedruckte Aufzählung über unser Tätigkeitsspektrum ist nur
beispielhaft und erhebt bei weitem keinen Anspruch auf
Vollständigkeit, da die unterschiedlichsten Probleme und Thematiken
bei den einzelnen
Mitgliedern ständig neu aufkommen und diese nach Einschalten des
Verbands meist individuell gelöst werden müssen.
Nach Bedarf, etwa in halbjährlichem Rhythmus, wird ein ausführliches Rundschreiben
herausgegeben und kostenlos an die Mitglieder versandt. Neben
Mitteilungen über Gesetzesänderungen enthalten diese - meist
mehr als 50 Seiten umfassenden - Newsletter auch einen
Anzeigenteil sowie Informationen über Veranstaltungen und Berichte
rund um das Markt- und Schaustellergewerbe.
Seit einiger Zeit unterhalten wir darüber hinaus ein sehr
informatives Intranetportal. Allerdings sind die begehrten und stets
aktualisierten Brancheninformationen - wie der Name Intranet
schon sagt - nur mittels eines Passwortes zugänglich, welches aus
nachvollziehbaren Gründen nur Mitgliedern mitgeteilt wird. Der
Zugang zu unserer Veranstaltungsseite
ist hingegen öffentlich. Unsere Seiten verzeichnen derzeit mehr als
30.000 (!) Zugriffe im Monat.
Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt 150,00
Euro.
Umsatzprovisionen oder ähnliches, sowie Angaben über Umsatzhöhe
sind in unserer Organisation nicht vorgesehen. Nach Eintritt
erhalten Sie - nach Zahlung des ersten vollen Jahresbeitrages -
außerdem ein mit Ihrem Namen graviertes Firmenschild aus Aluminium mit dem oben abgebildeten Verbandsemblem im Mehrfarbdruck, das Sie
bei den Veranstaltungen vor Ort als Mitglied repräsentativ ausweist
und außerdem der Pflicht zur Namensangabe genügt. Die Überlassung erfolgt
aus formellen Gründen leihweise bis zum Ende der Mitgliedschaft, jedoch ohne
gesonderte Kosten. Außerdem ist im Jahresbeitrag die anteilige Abgabe für
unseren Dachverband BSM bereits enthalten. Eine Aufnahmegebühr
fällt nicht an. Der Beitritt zum Verband vollzieht sich jeweils
rückwirkend zum vorausgegangenen Monatsersten. Erfolgt der Beitritt
genau am Ersten des Monats so gilt dieser Tag als Beitrittstag. Bei Eintritt in den Verband bezahlen Sie
dann lediglich 12,50 Euro anteilig für jeden bis zum 31.
Dezember des jeweiligen Eintrittsjahres verbleibendem Monat. Ein Beitrittsformular
finden Sie hier.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontakt
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Darstellung die Vorteile einer
Berufsvertretung etwas näher bringen können, denn nicht immer ist der
Nutzen einer Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied sofort
erkennbar, weil insbesondere bei globalen Erfolgen häufig der
gesamte Berufsstand an einer guten Verbandsarbeit partizipiert, zum
Teil jedoch leider ohne Beitragspflichten.
Wir würden uns jedenfalls sehr freuen, Sie bald als neues
Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen und hören gerne von Ihnen.